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Abberufung des gemeinsamen Vertreters bei Überprüfung der Barabfindung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/204AnwBl 2019, 531 Heft 9 v. 29.8.2019

1. Bei wegfallender Notwendigkeit eines gemeinsamen Vertreters im Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung ist dieser abzuberufen.

2. Dieser Wertung wurde bereits in der E 6 Ob 170/01w gefolgt. Zwar stützte sich das RekG nicht auf diese Entscheidung, aber es steht mit der Rechtsansicht des Aufhebungsbeschlusses im Einklang.

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