1. Ein "R" im Kreis wird allgemein als Hinweis auf eine registrierte Marke verstanden. Derartige Schutzrechtshinweise richten sich gegen Mitbewerber und auch gegen potentielle Kunden, um sie auf das Bestehen des Markenrechts aufmerksam zu machen.
1. Ein "R" im Kreis wird allgemein als Hinweis auf eine registrierte Marke verstanden. Derartige Schutzrechtshinweise richten sich gegen Mitbewerber und auch gegen potentielle Kunden, um sie auf das Bestehen des Markenrechts aufmerksam zu machen.