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Bestellung der Liquidatoren

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/142AnwBl 2019, 361 Heft 6 v. 27.5.2019

1. Wer vom Gericht als Liquidator nach § 142 Abs 2 UGB zu bestellen ist, ist eine Ermessensfrage. Ein Recht steht somit auch den Gesellschaftern nicht zu.

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