Die geplante Konvention des Europarats zum Schutz von Rechtsanwälten ist im Jänner 2019 ihrer Realisierung einen weiteren wichtigen Schritt nähergekommen. Am 30. 1. 2019 hat das Ministerkomitee bestehend aus den Außenministern des Europarats seinen Europäischen Ausschuss für Justizielle Zusammenarbeit (Comité européen de coopération juridique, CDCJ) mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie hierzu beauftragt.