Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob ein Künstler (als Stifter) einer Privatstiftung am Tag ihrer Errichtung wirksam eine große Zahl von Kunstwerken zugewendet hat. Die Klage wurde von der Verlassenschaft nach dem mittlerweile verstorbenen Künstler gegen die Privatstiftung eingebracht und war insb auf die Herausgabe der Kunstwerke gerichtet.