vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Therapieaussichten und Unterbringung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/269AnwBl 2019, 663 Heft 11 v. 7.11.2019

Bei Zutreffen der entsprechenden Gefährlichkeitsprognose sowie der übrigen materiellen Voraussetzungen ist die Anordnung einer freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahme zwingend vorgeschrieben. Mit der Einschätzung, eine Anhaltung in Strafhaft könne denselben Effekt wie die Anstaltsunterbringung bewirken, spricht die Beschwerde keine Nichtigkeit der Anstaltsunterbringung an.

11 Os 13/19z

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!