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Die Sozialversicherungsnummer als personenbezogenes Datum iSd DSGVO und DSG in der anwaltlichen Praxis Datenschutzrecht und Anwendung auf die anwaltliche Praxis

AbhandlungAufsatzThomas SchweigerAnwBl 2019/252AnwBl 2019, 608 - 611 Heft 10 v. 1.10.2019

Die Verarbeitung der Sozialversicherungsnummer (SVNR) ist aus der anwaltlichen Praxis nicht wegzudenken. Handelt es sich um ein Gesundheitsdatum? Für welche Zwecke darf die SVNR verarbeitet werden, und worauf ist zu achten.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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