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EuGH zu Erfordernissen zu Sitz, Rechtsform und Beteiligungen an Gesellschaftsvermögen und multidisziplinären Tätigkeiten

Europa aktuellAufsatzBritta KynastAnwBl 2019/247AnwBl 2019, 602 - 603 Heft 10 v. 1.10.2019

Der Europäische Gerichtshof hat am 29. 7. 2019 in einem Vertragsverletzungsverfahren zur Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG ) gegen die Republik Österreich zu Erfordernissen zu Sitz, Rechtsform und Beteiligungen an Gesellschaftsvermögen sowie multidisziplinären Tätigkeiten im Hinblick auf Ziviltechniker, Patentanwälte und Tierärzte entschieden (Rs C-209/18).

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