Liegt keine besondere Zuordnungsentscheidung des Unternehmers anlässlich des Erwerbs eines Pkw im Binnenmarkt vor, ist - aufgrund der gesetzlichen Sonderregelung für Pkw in § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994 (Vorsteuerausschluss) - auch bei von vornherein beabsichtigter gemischter (privater und unternehmerischer) Nutzung des Pkw von dessen vollständiger Privatzuordnung" auszugehen, sodass für die Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs kein Raum bleibt.