1. Gem § 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG erfolgt die Geschäftsführerbestellung durch Beschluss der Gesellschafter. Diese Bestimmung wird nach hL dahingehend ausgelegt, dass die Übertragung dieser Kompetenz von der Generalversammlung auf ein anderes Gesellschaftsorgan durch den Gesellschaftsvertrag unzulässig ist.

