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Ein Einstellungsbeschluss in nicht öffentlicher Sitzung ist nur bei Fehlen jeglichen Verdachts zulässig

RechtsanwaltJudikaturDr. Wolfgang HahnkamperAnwBl 2013/8368AnwBl 2013, 728 Heft 12 v. 1.12.2013

Normen: § 10 RL-BA; § 9 Abs 1 RAO; § 28 Abs 2 und Abs 3 DSt; § 30 DSt; § 77 Abs 3 DSt

Schlagwörter:

Standesrecht; Disziplinarrecht; Eigengeschäft eines Rechtsanwalts; Liegenschaftskaufvertrag; Vertrag; Errichtung; Verletzung von Berufspflichten; Abschluss; in eigener Sache; Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes; Disziplinarvergehen; Verdacht; Schuldbeweis; Aufklärung; Beratung; mangelhafte; Einstellungsbeschluss; Disziplinarrat;

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