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Abwerbeversuch in Kenntnis eines bestehenden Vollmachtsverhältnisses unter Umgehung des aktuell bevollmächtigten Rechtsvertreters beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes

RechtsanwaltJudikaturDr. Wolfgang HahnkamperAnwBl 2013/8367AnwBl 2013, 727 Heft 12 v. 1.12.2013

Normen: § 43b dBRAO; § 8 RAO

Schlagwörter:

Standesrecht; Disziplinarrecht; Art 4.1 CCBE-Berufsregeln für europäische Rechtsanwälte; Verbot der Einzelfallmandatswerbung; Deutschland; ausländische Standesvorschriften; Abwerbung; Mandatsverhältnis; Vollmachtsverhältnis; bestehendes; Umgehung; Rechtsvertreter; Verteidiger; Mandant; Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes; ;

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