§ 86a BAO
Der VwGH stellt mit seiner Entscheidung deutlich klar und hinreichend fest, dass Eingaben per E-Mail in Steuersachen die entscheidende Behörde nicht dazu verpflichten, in Bezug auf diese vermeintliche "Anbringen" tätig zu werden. Ist ein solcher abgabenverfahrensrechtlicher Formfehler sanierbar?