Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung widmet sich der VfGH der vermeintlich gleichheitswidrigen Ausgestaltung von Teilen der Gerichtsgebühren im Provisorialverfahren und hebt Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes in Bezug auf die Verpflichtung zur Entrichtung der Pauschalgebühr in voller Höhe im Rechtsmittelverfahren über die Erlassung einstweiliger Verfügungen auf.