§ 103 Abs 2 BAO
Der VwGH stellt mit seiner Entscheidung klärend fest, ob gegenständlich in Bezug auf das Vorliegen des Fristenrisikos eine Zustellungsbevollmächtigung in Hinblick auf eine Energieabgabenvergütung der Abgabenbehörde gegenüber wirksam erklärt worden ist.