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Rechtsprechung Disziplinarrecht: Mangelnde Beschwer durch Freispruch

RechtsprechungRechtsanwaltDr. Eduard Klingsbigl, RA (Anmerkung)AnwBl 2012/8329AnwBl 2012, 497 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Mit ihrer Entscheidung stellt die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission eindeutig fest, dass nach einem Freispruch von mehrfachen Vorwürfen des Verstoßes gegen Berufspflichten sowie gegen Ehre und Ansehen des Standes bei einer Verfahrensbeendigung nach § 3 DSt der Beschwerdeführer nicht länger beschwert und somit auch nicht rechtsmittellegitimiert ist.

Rechtsgrundlagen: § 3 DSt

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