Zusammenfassung: Der Autor nimmt zu einem aktuellen Fall aus Augsburg Stellung, wo derzeit eine Hauptverhandlung gegen einen Rechtsanwalt als Angeklagten stattfindet, der in diese Position im Zuge seiner Tätigkeit als Strafverteidiger eines Drogenhändlers geraten ist. Neben einer Sachverhaltsdarstellung geht er auf die rechtlichen Grundlagen zu diesem Fall ein.
Rechtsgrundlagen: § 257c dStPO