Zusammenfassung: Heindl nimmt aus aktuellem Anlass Stellung zu einem Fall, in dem ein Anwalt in einem laufenden Geschworenenverfahren vom Vorsitzenden bei der Staatsanwaltschaft wegen § 23 MedienG angezeigt wurde. Hintergrund dieser Anzeige war ein Zeitungsartikel, in welchem der Verteidiger beschuldigt wurde, einer Liste an das Gericht übergeben zu haben, in der er das psychiatrische Gutachten, welches von einem Affektdelikt ausgeht, kommentierte. Vorgeworfen wurde ihm im Artikel weiters, dass der Verteidiger von der Schuld seines Klienten ausging, indem er Totschlag bejahte und Mord bestritt. Ausgehend von diesem Sachverhalt geht er auf die Aufgaben des Verteidigers ein und welche Rolle § 23 MedienG hierbei spielen kann.