Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob das Veranstalten von Konzerten, Lesungen und Liederabenden als eine dem Gemeinwohl auf kulturellem Gebiet nützende Tätigkeit iSd § 35 Abs 2 BAO eingestuft werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO; § 35 BAO
Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob das Veranstalten von Konzerten, Lesungen und Liederabenden als eine dem Gemeinwohl auf kulturellem Gebiet nützende Tätigkeit iSd § 35 Abs 2 BAO eingestuft werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO; § 35 BAO