Zusammenfassung: Der VfGH beschäftigte sich mit dem Kostenrekurs in einem Besitzstörungsverfahren. Das LG Wels hatte hierbei den Antrag gestellt, in der durch das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/52, eingefügten Bestimmung des § 54 Abs 1 a ZPO die Sätze 2 bis 4, hilfsweise nur den vierten Satz, als verfassungswidrig aufzuheben. Mit einer Anmerkung von RA Dr. Markus Heis und Mag. Renate Thellmann, ÖRAK.