Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Änderungen der Rechtsanwaltsordnung (BGBl I 2010/38), die am 1.7.2010 in Kraft getreten sind und mit welchen die Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung festgelegt wurden.
Rechtsgrundlagen: § 8a Abs 1, 4 und 6 RAO; § 8b Abs 1 RAO; § 8c Abs 5 RAO; § 40b Abs 1 BWG; § 165 StGB