Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt einige wesentliche Punkte der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010. Va wird auf die Einschränkung des Haftungsprivileges gem § 34 Abs 3 FinStrG, die Ausweitung des Vortatenkataloges zur Geldwäsche, den Abgabenbetrug als neuen Tatbestand, der Freiheitsstrafe als Primärstrafe, die verschärften Voraussetzungen bei der Selbstanzeige und den neuen Strafaufhebungsgrund bei geringfügigen Verkürzungen eingegangen. Mit kritischen Anmerkungen vom Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler.