Zusammenfassung: Hiesel beleuchtet in seinem Beitrag die zum Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt) ergangenen Erkenntnisse und Beschlüsse des VfGH, die in den Jahren 2002 bis 2009 gefällt wurden. Der VfGH ging dabei neben der Prüfung der Verfassungskonformität einzelner Bestimmungen auch auf die Klärung der Grundrechtskonformität seines Vollzuges in Anlassfällen ein. Geprüft wurde aber auch die Frage des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Individualantrages zur Bekämpfung einzelner Bestimmungen des DSt.