Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über das neue Patientenverfügungsregister, in dem für Rechtsanwälte künftig die Möglichkeit besteht, von ihnen errichtete Patientenverfügungen in dieser Datenbank abzuspeichern. Neben der Errichtung besteht dort auch die Möglichkeit, eine eingescannte Abbildung der Verfügung selbst abzuspeichern.
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