Zusammenfassung: Der Beitrag fasst die Aktivitäten der Europäischen Kommission zusammen, die der privaten Rechtsdurchsetzung des Beihilfenrechts einen großen Stellenwert einräumt. Die zuständige Abteilung in der Generaldirektion Wettbewerb hat Anfang dieses Jahres begonnen, Richter und Rechtsanwender durch Vorträge und Leitfäden verstärkt über die bestehenden Möglichkeiten der privaten Rechtsdurchsetzung zu informieren. Der Beitrag stellt diese Möglichkeiten im Detail vor.