Zusammenfassung: Die Autorin geht auf den Vorschlag zur Rom III-VO ein, die den Ehegatten eine größere Rechtssicherheit bezüglich des anwendbaren Rechts gewährleisten soll. Dies soll u.a. auch durch eine beschränkte Rechtswahlmöglichkeit erreicht werden. Die Autorin geht auf den Anwendungsbereich und auf Rechtsfragen bei der Rechtswahlvereinbarung ein.
Rechtsgrundlagen: Rom III-VO