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Kostenersatz für Einwendungen

ZivilprozessrechtJudikaturAnwBl 2010/8258AnwBl 2010, 490 - 491 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob einer unterlegenen Partei für erfolgreiche Einwendungen Kostenersatz zustehen kann und ob die obsiegende Partei für ihre Einwendungen auch Anspruch auf Kostenersatz geltend machen kann.

Rechtsgrundlagen: § 41 ZPO; § 54 Abs 1a ZPO

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