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Zulassung eines EU-Bürgers zur RA-Prüfung

RechtsanwaltJudikaturKlingsbiglAnwBl 2009/8192AnwBl 2009, 283 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Die OBDK prüfte, ob für die Zulassung zur RA-Prüfung eine gewisse Anzahl von Praxisjahren nachgewiesen werden muß.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 RAO

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