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§ 24 EuRAG - Zulassung zur Eignungsprüfung

RechtsanwaltJudikaturKlingsbiglAnwBl 2009/8193AnwBl 2009, 284 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Die OBDK prüfte, ob die Zulassung zur Ausübung von Rechtsanwaltstätigkeiten in Spanien grundsätzlich geeignet ist, das Erfordernis der Tätigkeit bei Gericht und bei einem Rechtsanwalt iSd § 2 RAO und § 2 RAPG zu ersetzen.

Rechtsgrundlagen: § 24 EuRAG (aF); § 2 RAO; § 2 RAPG

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