§ 82 EheG; § 83 EheG; § 2 Abs 2 LBG; § 6 Abs 3 LBG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Bewertung von Liegenschaften in einem Aufteilungsverfahren im Zuge der erfolgten Auflösung einer ehelichen Gemeinschaft zu befassen. Zu klären war ua, ob bei der Liegenschaftsbewertung (Ermittlung der jeweiligen Wertsteigerung) auch von der grundsätzlich geltenden Anlehnung an den Verkehrswert abgegangen werden kann.