Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung von Ausbildungskosten iZm mit einer im Ausland stattgefundenen Berufsausbildung eines Kindes zu befassen. Zu klären war ua, ob die Ausbildung eines Kindes im Zuge eines Schüleraustauschprogramms in den USA als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann. In einer Anmerkung nimmt Dr. Sutter zu der Entscheidung des UFS persönlich Stellung.