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Zulassung zur RA-Prüfung

RechtsprechungRechtsanwaltAnm. v. Dr. Eduard Klingsbigl, RA WienAnwBl 2009/8169AnwBl 2009, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 8 RAPG; § 5a RAO; § 13 Abs 3 AVG

Der VfGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Möglichkeit der Zulassung zur RA-Prüfung eines italienischen Staatsangehörigen, der durch Erklärung die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt, das Magisterium und Doktorat der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität erworben und die neunmonatige Gerichtspraxis in Österreich sowie weitere Praktika bei deutschen Rechtsanwälten absolviert hatte.

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