§ 29 Z 1 KO
Der OGH ging der Frage nach, ob die gegenseitige und gleichzeitige Einräumung von Belastungs- und Veräußerungsverboten auf Liegenschaftsanteilen eine entgeltliche Rechtshandlung darstellen kann. Giesinger faßt anschließend die Eckpunkte der Entscheidung zusammen und kommentiert diese.