Art 130 B-VG; Art 144 B-VG; Art 119a Abs 9 B-VG
Morscher zeigt in seinem Beitrag die Probleme auf, die sich bei Parteirechten im Hinblick auf den Umfang ergeben können. Anhand eines konkreten Anlassfalles (Vorführung einer Person vor den Untersuchungsausschuss des Nationalrats) geht er in diesem Zusammenhang auf verfassungsrechtliche Fragen ein, die sich durch die Ableitung dieser Rechte aus dem Rechtsstaatsprinzip in der Praxis ergeben haben.