Zusammenfassung: Schumacher faßt in seinem Vortrag die Probleme rund um die Einhaltung der Wahrheit und der Vollständigkeit des Tatsachenvorbringens im Zivilprozess zusammen und prüft, ob und in wieweit diese Pflichten auch Rechtsanwälte als Parteienvertreter treffen können. Er geht dabei u.a. auf bewußt unrichtige Prozessbehauptungen, auf das Weglassen von Tatsachenvorbringen und auf Probleme ein, die durch guten Glauben auf die Klienteninformation entstehen können.