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Rechtsprechung - Vereinbarung eines Erfolgshonorars

StandesrechtJudikaturAnwBl 2008/8148AnwBl 2008, 325 - 327 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: Die OBDK hatte zu entscheiden, ob die Vereinbarung eines Erfolgshonorars für den Verkauf einer Liegenschaft in der Höhe von etwa 4 % des Kaufpreises zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 16 RAO

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