§ 45 Abs 2 RL-BA 1977
Der Gerichtshof hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Wortlaut des § 45 Abs 2 RL-BA 1977 " Ehre und Ansehen des Standes" ausreichend bestimmbar ist. Im Weiteren wurde das Verhältnis § 45 Abs 2 RL-BA 1977 zu Art 10 EMRK untersucht.