Zusammenfassung: Der UFS Innsbruck beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit die Führung eines Fahrtenbuchs mit einem EDV-Programm zulässig wäre. Die Verwendung eines Programms wie MS Excel, das dem Anwender die Möglichkeit eröffnet, bereits erfasste Datenbestände nachträglich abzuändern, ohne daß dies nachvollziehbar oder protokolliert werden kann, ist nach Ansicht des UFS formell nicht ordnungsgemäß. Er beschäftigte sich danach auch mit der Frage, ob die Aufzeichnungen damit auch in materieller Hinsicht unzureichend sind.