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Für die Ausstellung einer Amtsurkunde zur Löschung im Grundbuch stellt die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde auch nach dem neuen AußStrG kein Hindernis dar

GrundbuchsrechtKlingsbiglAnwBl 2008/8131AnwBl 2008, 77 Heft 2 v. 1.2.2008

Zusammenfassung: Im konkreten Fall wurde ein Antrag auf Ausstellung einer Amtsurkunde zur Löschung im Grundbuch gestellt, mit der eine auf Grund eines Übergabevertrags eingetragene Dienstbarkeit sowie eine Reallast gelöscht werden sollten. Dies wurde mit der Begründung abwiesen, dass aufgrund der Präklusivwirkung der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde für das Gericht, das mit der Abhandlung betraut ist, keine Möglichkeit mehr bestehen würde, sich mit der konkreten Nachlasssache zu befassen.

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