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Zivilrecht - bereicherungsrechtliche Rückforderung zweckverfehlter Pflege- und Betreuungsleistungen

ZivilrechtRA Mag. Hannes Huber (Glosse)AnwBl 2007/8093AnwBl 2007, 264 - 266 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 1435 ABGB; § 1152 ABGB

Der OGH prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen der Leistende, der in der Hoffnung auf ein späteres Erbe Leistungen erbringt, infolge der Zweckverfehlung oder Zweckvereitelung Bereicherungsansprüche geltend machen kann.

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