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Gebührenrecht - Gebührenerhöhung bei Beitritt einer Partei

GerichtsorganisationClemens Grünzweig (Glosse)AnwBl 2007/8094AnwBl 2007, 266 Heft 5 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: Der Präs des HG Wien nimmt zur Bemessung des Streitgenossenzuschlags bei Beitritt einer Partei zu einem Vergleichspunkt Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 19a GGG

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