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freie Meinungsäußerung

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2007/8088AnwBl 2007, 201 - 202 Heft 4 v. 1.4.2007

Art 10 MRK; Art 13 Abs 1 StGG; § 9 RAO

Der Vorwurf gegen die Strafverfolgungsbehörde bezüglich einer Ungleichbehandlung von Ausländern und Inländern widerspricht den Berufspflichten eines Rechtsanwalts und ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt.

VfGH 28.11.2006, B 1526/06, OBDK 22. 5.2006, 10 Bkd 8/05

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