Zusammenfassung: Die OBDK prüft, ob die Unterstellung einer absichtlichen Vermögensschädigung von der Meinungsäußerungsfreiheit umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; § 9 RAO
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Zusammenfassung: Die OBDK prüft, ob die Unterstellung einer absichtlichen Vermögensschädigung von der Meinungsäußerungsfreiheit umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; § 9 RAO
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