Zusammenfassung: Die Autoren nehmen eine Entscheidung des OLG Graz aus dem Jahr 2003, in der ein außenstehender Chemiker wegen eines Chemieunfalls in einem Industriebetrieb mit tödlichen Folgen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, zum Anlass, um sich kritisch mit den Strafbarkeitsvoraussetzungen eines Fahrlässigkeitsdelikts auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang nehmen sie auch zum objektiven und subjektiven Sorgfaltsmaßstab für Sachverständige Stellung.