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Wichtige Informationen - Zusatzpension Teil B

WirtschaftsrechtMag. Benedikta Reymaier, ÖRAKAnwBl 2007, 62 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird darüber informiert, dass die Implementierung der neuen Veranlagungsmodelle AVO 30, AVO 50 und AVO Classic die Eröffnung neuer Beitragskonten für Rechtsanwälte erforderlich machte.

Schlagwörter:

Rechtsanwälte; Veranlagungsform; AVO 30; AVO 50; AVO Classic; Beitragskonten; Rechtsanwälte

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