Zusammenfassung: Die Drohung mit der Einbringung eines Konkursantrags aufgrund der Nichterfüllung eines Honoraranspruchs des Rechtsanwalts begründet eine Drucksituation, was mit Ehre und ansehen des Anwaltsstandes nicht in Einklang zu bringen ist.
OBDK, 23.01.2006, 9 Bkd 1/05