Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Zielsetzung und Funktion des von der europäischen Kommission erarbeiteten Gemeinsamen Referenzrahmens für ein europäisches Zivilrecht auseinander. Dabei behandelt er auch die Frage, ob der gemeinsame Referenzrahmen die Kohärenz der Gesetzgebung in Europa verbessern kann und inwieweit überhaupt ein Erfordernis nach einem vereinheitlichten Privatrecht oder einer toolbox einheitlicher Begriffsbestimmungen besteht. Weiters erläutert er , ob einem opt-in- oder opt-out-Modell der Vorzug zu geben wäre und wie die Grundsätze des Vertragsrechts gewahrt werden können. schließlich nimmt er auch Stellung zur Frage, welchen Verbindlichkeitsgrad bzw Stellenwert der gemeinsame Referenzrahmen künftig besitzen und wie die Zugänglichkeit der GRR-Datenbank ausgestaltet sein soll.