Art 43 EG; Art 48 EG; Art 49 EG; Art 56 EG; Art 73b EG-V; Art 73d EG-V
§ 5 Abs 2 Satz 2 dKStG, der steuerliche Begünstigungen für Vermietungserlöse gemeinnütziger Institutionen nur unter der Voraussetzungen eines inländischen (deutschen) Stiftungssitzes oder einer inländischen Geschäftsleitung gewährt, widerspricht der Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit.