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Art 2 StGG - kein konkretisierter Vorwurf?

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8058AnwBl 2006, 539 - 541 Heft 10 v. 1.10.2006

Art 2 StGG; § 2 RL-BA; Art 6 MRK

Die Androhung einer Strafanzeige, Unterlassungsklage und einer " breitbandigen" Prozessführung ist als Verwendung ungerechtfertigter Druckmittel zu qualifizieren, was eine Verletzung der Ehre und des Ansehens des Rechtsanwaltsstandes darstellt. Die Verfahrensdauer von über 5 Jahren überschreitet im konkreten Fall die Grenze der Angemessenheit.

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