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OBDK, 28.04.2005, 1 Bkd 1/05 (Rechtsanwalt)

RechtsanwaltStriglAnwBl 2005/8003AnwBl 2005, 408 - 410 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Die OBDK konkretisiert, wann ein Antrag auf Delegierung eingebracht werden muss und prüft, unter welchen Voraussetzungen eine Delegierung wegen Befangenheit des gesamten Disziplinarrats erfolgen kann.

OBDK, 28.04.2005, 1 Bkd 1/05

Rechtsgrundlagen: § 25 DSt; § 74 StPO; § 22 Abs 3 DSt; § 27 Abs 1 DSt

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